Werbung mit Klimaneutralität und Nachhaltigkeit – Was ist erlaubt, was verboten?
Ihr Nutzen
In diesem Webinar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuellen Entwicklungen im Bereich der Umweltwerbung.
Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeit und Klimaneutralität in der Werbung ist es entscheidend, die rechtlichen Grenzen und Möglichkeiten zu kennen.
Dies gilt insbesondere, wenn man vor dem Hintergrund des wegweisenden BGH-Urteils vom 27. Juni 2024 eine Vielzahl an Abmahnungen oder auch Schadensersatzforderungen vermeiden möchte.
Inhalt
Umweltversprechen in der Werbung – Was (noch) erlaubt ist
- „Umweltfreundlich“, „klimaneutral“, “klimakompensiert“?
- Bisherige Rechtsprechung zu umweltfreundlich, klimaneutral und Co.
- BGH zu „klimaneutral“ vom 27. Juni 2024: Was Unternehmen daraus lernen müssen
- Folge-Urteile zur Umweltwerbung
- Stand der aktuellen Abmahnungen von Gasversorgern durch die Deutschen Umwelthilfe
Umweltversprechen in der Werbung – Was (noch) erlaubt ist
- 100 % Natur, Klimaneutral bis 2035?
- Was sollten Energieversorger schon jetzt beachten?
- Neue Abmahnwelle:
- Wettbewerbszentrale,
- Verbraucherzentralen und
- die Deutsche Umwelthilfe
- Wer mahnt was ab?
Umweltversprechen in der Werbung – Was (noch) kommt
- Wird Umweltwerbung zukünftig noch möglich sein?
- EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel bis 27. März 2026 in Deutschland
- Umsetzung der Richtlinie
- EU-Richtlinie über Umweltaussagen („Green Claims“) – Kommt sie wirklich?
- Umsetzung der Richtline im UWG
- Neue Regelungen für die „Schwarze Liste“
- Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis, CO2-Kompensationswerbung, Nachhaltigkeitssiegel & co.
Beantwortung von Fragen aus dem Chat
Zielgruppe
Als Teilnehmende erwarten wir die Werkleiter, Geschäftsführer sowie Fach- und Führungskräfte, die in dem Versorgungs-unternehmen stets sämtliche aktuellen wettbewerbsrechtlichen Anforderungen einzuhalten und umzusetzen haben.
Die Webinar-Inhalte werden verständlich auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und Entwicklungen sowie der aktuellen Recht-sprechung erläutert.
Technische Voraussetzungen
Das Webinar wird über Microsoft Teams durchgeführt. Für eine optimale Nutzung empfehlen wir die Teilnahme über die Microsoft-Teams-App auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone. Alternativ können Sie auch über einen aktuellen Webbrowser teilnehmen, ohne die App zu installieren. Wenn Sie sich aktiv an Diskussionen beteiligen oder Fragen stellen möchten, benötigen Sie ein Mikrofon. Sollte eine Teilnahme über Computer oder Mobilgerät nicht möglich sein, können Sie sich alternativ telefonisch in das Webinar einwählen.
Referent*in
Rechtsanwältin Annett Heublein
Fachgebietsleiterin Haftungsrecht und Versicherungsrecht, BDEW e.V., Berlin
Frau Heublein verfügt über langjährige Praxiserfahrung in der energie- und zivilrechtlichen Beratung. Sie ist die zentrale Ansprechpartnerin für wettberwerbsrechtliche Fragen der Versorgungsunternehmen im BDEW. Sie betreut dort die entsprechenden Rechtsgremien, erstellt Anwendungshilfen und Handlungsempfehlungen für die Branche zu den Themen des Webinars und ist die Compliancebeauftragte des BDEW.
Nutzen Sie die Gelegenheit zum intensiven Erfahrungsaustausch mit der Dozentin und den Kolleg*innen.
Preise und Anmeldung
Anmeldung bitte bis spätestens 01.10.2026.
Den Link zum Webinar erhalten Sie eine Woche vor der Veranstaltung.
Die Stornobedingungen finden Sie im Anmeldeformular auf unserer Homepage.

