Das VBEW-Arbeitsausschuss "Grundstücksangelegenheiten" hat zwei Muster jeweils für Vertrag und Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für Erdkabel/Kabelschrank bzw. für Hochspannungsfreileitungen (darunter sind alle Leitungen mit höherer Spannung als 1 kV zu verstehen) erarbeitet. Im Gegensatz zu den Empfehlungen einzelner Notariate in Bayern verzichtet das Muster auf die Verpflichtung, der Bestellung einer Dienstbarkeit Erdkabel/Kabelschrank Lagepläne beizufügen. Es wird in der Praxis nämlich immer wieder erforderlich sein, dass die Versorgungsanlagen geringfügig anders verlegt werden, als ursprünglich geplant. Dies ist auch problemlos in Absprache mit dem Grundstückseigentümer möglich. Falls aber der Dienstbarkeit ein Lageplan als Bestandteil beigefügt ist, müsste sie in einem komplizierten Verfahren geändert werden. Ferner wird mit dem VBEW-Muster sichergestellt, dass im Fall von Grundstücksabmessungen und Abschreibungen nach § 1026 BGB die Übereinstimmung mit den Versorgungsanlagen im Zuge eines Freigabeersuchens vom Energieversorgungsunternehmen zuverlässig geprüft wird. Der Mustertext "Vertrag und Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit Erdkabel/Kabelschrank" regelt daher nur im Rahmen der schuldrechtlichen Vereinbarung des Abschnittes I., dass dem Vertrag ein Lageplan beizufügen ist. Für die dingliche Sicherung im Abschnitt II. wird jedoch festgelegt, dass die Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch auf Grundlage der tatsächlichen Leitungsführung erfolgt. Die Abweichungen von der ursprünglichen Planung müssen sich dabei aber im Rahmen des Zumutbaren bewegen, was beispielsweise der Fall ist, wenn bei der Verlegung des Kabels größeren Steinen oder zuvor nicht erkennbaren Hindernissen ausgewichen wird.
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