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VBEW, Gemeindetag und Städtetag vereinbaren Musterkonzessionsvertrag "Strom"

Die neuen bayerischen Musterkonzessionsverträge für Strom und Gas wurden offiziell eingeführt und wegen ihrer rechtssicheren und ausgewogenen Ausgestaltung zur Anwendung empfohlen. Nach gesetzlichen Änderungen im EnWG wurde 2017 die Einführungsvereinbarung aktualisiert, während die Musterverträge inhaltlich unverändert bleiben konnten.

 

Den zwischen VBEW und den kommunalen Spitzenverbänden endverhandelten Musterkonzessionsvertrag hat das Staatsministerium des Innern genehmigt und im Allgemeinen Ministerialblatt öffentlich bekanntgemacht. Zwar bezieht sich die Genehmigung formal allein auf den Musterkonzessionsvertrag "Strom", aufgrund des gleichlautenden Wortlauts ist damit aber auch der ebenfalls endverhandelte Musterkonzessionsvertag "Gas" bestätigt. Die Anwendung der Musterkonzessionsverträge wird daher verbandsseitig aufgrund der ausgewogenen Berücksichtigung der Interessen von Kommunen und Netzbetreibern und der mit der Genehmigung einhergehenden Rechtsverbindlichkeit angeraten. Entsprechend haben die Verbände am 03.03.2015 die Vereinbarung zur Einführung der neuen bayerischen Musterkonzessionsverträge für "Strom" und "Gas" offiziell unterzeichnet.

Da mit dem am 03.02.2017 in Kraft getreten „Gesetz über die Änderung von Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten“ zu den Themenkomplexen Datenherausgabe und Netzkaufpreis gesetzliche Neuregelungen (siehe § 46a und § 46 Abs. 2 EnWG) getroffen wurden, haben sich die kommunalen Spitzenverbände und der VBEW am 06.07.2017 auf entsprechend erforderliche Aktualisierungen der Einführungsvereinbarung verständigt. Die neue Fassung (2.0) steht für Sie nachfolgend zum Abruf bereit. Die Musterkonzessionsverträge selbst mussten hingegen inhaltlich trotz der Gesetzesnovelle nicht geändert werden. Lediglich ein Fußnotenverweis auf die Einführungsvereinbarung wurde hier im Hinblick auf das Datum ihrer Aktualisierung angepasst.