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Ministerrat beschließt Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes

Ministerrat beschließt Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes

Der Bayerische Ministerrat hat in der Sitzung vom 28. April 2026 den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes gebilligt. Mit dem Gesetzentwurf sollen die bayerischen Minderungsziele stärker an die nationalen Klimaschutzziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes angeglichen werden. Kern der Anpassung ist die Verschiebung der Klimaneutralität des Freistaats von bislang 2040 auf nunmehr 2045. Gleichzeitig bekennt sich Bayern dazu, bei den Treibhausgasemissionen je Einwohner dauerhaft unter dem bundesweiten Durchschnitt in jedem Zieljahr (2030, 2040 und 2045) zu bleiben.

Neben der Anpassung der Klimaziele setzt der Gesetzentwurf auch bundesrechtliche Vorgaben zur Klimaanpassung um. Vorgesehen ist unter anderem eine flächendeckende Erstellung von Klimaanpassungskonzepten, wie sie das Bundes‑Klimaanpassungsgesetz vorsieht.

Wann das neue bayerische Klimagesetz in Kraft tritt, ist noch offen. Zunächst steht die Anhörung der zuständigen Verbände und im Anschluss die Abstimmung im Landtag an. Der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft wird sich bei der Verbändeanhörung beteiligen.